Wir, Rechtsanwalt Werner Dietrich
und Rechtsanwältin Erika Woldin sind seit 35 Jahren als Rechtsanwälte
tätig und arbeiten seit ca. 20 Jahren zusammen. Wir wollen Sie
nicht nur mit großem Engagement und Raffinesse, sondern auch auf
hohem Niveau beraten und vertreten und haben uns deshalb im Laufe der
Zeit auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert.
Rechtsanwalt Werner Dietrich
ist seit Jahrzehnten schwerpunktmässig im Bereich Ausländerrecht
und Flüchtlingsrecht tätig (Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis,
Visaangelegenheiten, Einbürgerungen, Firmenansiedlungen, Asylrecht
etc.), darüberhinaus in Familienrecht und Strafrecht mit Auslandsbezügen
bzw. ausländerrechtlichen Aspekten.
Rechtsanwältin Erika Woldin
ist als Fachanwältin für Familienrecht in München spezialisiert
auf anwaltliche Hilfe bei Trennung und Scheidung, bei Abschluss von
Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, bei Fragen des Sorgerechts
und Umgangsrechts mit ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie in
allen Fragen, die den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und das
Vermögen im Eherecht betreffen. Auch das Recht der nichtehelichen
Mutter und ihres Kindes gehört zu ihrem Kompetenzbereich. Rechtsanwältin
Woldin ist auch im Rahmen des Erbrechtes tätig.
Rechtsanwältin Woldin hat Ihre anwaltliche Tätigkeit zum 01.12.2017 aus Altersgründen beendet.